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Staatliche Prüfungen

I. Der Hauptschulabschluss (HSA)
II. Die Realschulabschlussprüfung (RSA)
III. Die Fachhochschulreifeprüfung (FHR)
IV. Das Abitur


Um ihre umfassenden Erziehungs- und Bildungsziele besser verwirklichen zu können, verzichten die Waldorfschulen auf ein Noten- und Auslesesystem, wie es im staatlichen Schulwesen üblich ist. Leistungen werden trotzdem gefordert und - wie die Statistiken belegen - auch erreicht. Andererseits können die Waldorfschulen das herrschende Bildungswesen nicht ignorieren und wollen jedem Schüler am Ende seiner Schulzeit den staatlichen Abschluss vermitteln, der seinen Fähigkeiten entspricht.
In der folgenden Übersicht ist das Wichtigste aus den Prüfungsordnungen zusammengestellt. Der Begriff "Schüler" beinhaltet sowohl Schüler als auch Schülerinnen.



I. Der Hauptschulabschluss (HSA)

Waldorfschülern der Klassen 9-12, die ihre neunjährige Schulpflicht erfüllt haben und die Schule verlassen wollen, kann ein Hauptschulabschluss unter folgenden Voraussetzungen bestätigt werden:

  • Die Schule stellt neben dem Textzeugnis ein Notenzeugnis für alle Fächer aus.
  • Durch je eine benotete Klassenarbeit in Deutsch, Englisch und Mathematik muss die in diesen Fächern erteilte Note belegt werden.
  • Der Schüler muss aufgrund dieses Zeugnisses nach der Versetzungsordnung der Hauptschulen versetzt werden können.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird das von der Waldorfschule vorgelegte Notenzeugnis vom staatlichen Schulamt mit dem Vermerk versehen: "Dieses Zeugnis ist dem Hauptschulabschluss gleichwertig."


II. Die Realschulabschlussprüfung (RSA)

Die Waldorfschulen nehmen an der landeszentralen schriftlichen Prüfung der Realschulen teil. Sie umfasst die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik; ggf. können die Schüler auch mündlich geprüft werden. In Englisch wird im ersten Schulhalbjahr eine EuroKomPrüfung durchgeführt, deren Ergebnis als eine Hälfte der Prüfungsleistung zählt.
In einem vierten Prüfungsgebiet findet eine "Kompetenzprüfung" statt. Sie wird als Gruppenprüfung durchgeführt und besteht aus einer Präsentation und einem Prüfungsgespräch. Das Thema bezieht sich auf die Bildungsstandards mindestens zweier Fächer der Realschule und wird von den Schülern einer Gruppe in Abstimmung mit den Lehrern gewählt. Der Beauftragte des Lehrerkollegiums genehmigt das Thema und weist der Gruppe zwei Lehrer zur Begleitung zu, die dann auch dem Fachausschuss der jeweiligen Prüfung angehören.
Die Prüfung hat bestanden, wer in den drei Fächern und der Kompetenzprüfung zusammen mindestens 4,0 als Durchschnitt erreicht und keine Sechs oder mehr als eine Fünf hat.

Die Realschulabschlussprüfung wird in der 12. Klasse durchgeführt.


III. Die Fachhochschulreifeprüfung (FHR)

Die Waldorfschule Heilbronn bietet derzeit keine FHR unter eigenem Dach an. Die Schüler, die nach dem Realschulabschluss die Fachhochschulreifeprüfung an einer anderen Waldorfschule ablegen möchten, müssen mehrere Bedingungen erfüllen, damit wir eine Empfehlung bzw. Anmeldung vornehmen können. Unsere Empfehlung bedeutet eine teilweise Kostenübernahme durch die Waldorfschule Heilbronn.
Im Folgenden sind unsere Bedingungen hierfür aufgeführt. Diese decken sich mit den Aufnahmebedingungen der Freien Waldorfschule Uhlandshöhe in Stuttgart. Zu beachten ist jedoch, dass sich die Aufnahmebedingungen zur FHR bei den verschiedenen Waldorfschulen davon unterscheiden können, und es unbedingt notwendig ist, sich frühzeitig zu informieren.
  • Zur Prüfung an einer Waldorfschule zugelassen werden Schüler, die eine Waldorfschule von Klasse 9-12 besucht haben.
  • Der Zeugnisnotendurchschnitt in den schriftlichen Fächern des RSA (Deutsch, Mathematik, Englisch) darf nicht schlechter als 3,0 sein. Der Schüler kann, wenn die schriftlichen Ergebnisse keine 3,0 ergeben, auch durch eine zusätzliche mündliche Prüfung versuchen den erforderlichen Durchschnitt zu erreichen.
  • Der Schüler muss in Klasse 12 in den Hauptunterrichtsfächern Geschichte, Kunstgeschichte, Biologie, Chemie und Physik genügend gute Leistungen vorweisen (d.h. nur eines dieser Fächer darf mit Note 4 im Notenzeugnis der 12. Klasse erscheinen). Die Noten dieser Fächer werden überprüft und werden dann in das Fachhochschulreifezeugnis übernommen, sofern sie nicht als mündliches Prüfungsfach unterrichtet werden.
  • Der Schüler muss an der 2. Mathematik-Epoche (Vektorrechnung) in der 12. Klasse teilnehmen.
Der Hauptanteil der Prüfung bzw. der Vorbereitung wird in einem 13. Schuljahr abgewickelt.

Der schulische Teil gliedert sich in:
  • a) Deutsch, Englisch, Mathematik (schriftliche und ggf. mündliche Prüfung)
  • b) ein naturwissenschaftliches Fach z. B. Chemie (mündliche Einzelprüfung)
  • c) drei weitere Fächer z. B. Geschichte, Biologie und Kunstgeschichte, die durch Unterrichtshospitation von der Schulbehörde teilweise überprüft werden. Diese Fächer werden meistens schon in Klasse 12 auf diese Weise abgeschlossen, so dass dann jeweils die Jahresleistung der 12. Klasse als Prüfungsnote übernommen wird.
  • d) ein praktisch-technisches Fach, wie z. B. Schreinern oder druckgraphisches Gestalten; neben einer Jahresarbeit wird eine mündliche und eine fachpraktische Prüfung verlangt.

Das Bestehen der schulischen Prüfung setzt einen Durchschnitt von 4,0 in den Fächern 1-4 (a, b) sowie in den Fächern 1-7 (a, b, c) voraus; im praktischen Fach (d) muss ebenfalls eine mindestens ausreichende Leistung erbracht werden.
Die Fachhochschulreife wird erst anerkannt, wenn der Schüler nach der Schulzeit eine einjährige praktische Tätigkeit in einem "Betrieb der Wirtschaft oder in einer vergleichbaren außerschulischen Einrichtung" geleistet hat. Eine Lehre wird anerkannt, der Zivildienst nicht. Staatliche Förderung (BAföG) kann für dieses Jahr ggf. gezahlt werden. Die baden-württembergische FHR wird nur im eigenen Bundesland und in Rheinland-Pfalz anerkannt. Die Anerkennung in anderen Bundesländern muss gegebenenfalls beantragt werden.



IV. Das Abitur

Das Abitur der Waldorfschulen ist dem der Gymnasien gleichwertig. Das Prüfungsverfahren weist allerdings Unterschiede auf. Der wichtigste ist: Aus dem Unterricht der Klassen 12 und 13 werden keine Noten bzw. Punkte für die Prüfung gesammelt; die Leistungsbeurteilung ergibt sich nur aus der Endprüfung (Ausnahme: Hospitationsfächer, s. u.).

Die acht Prüfungsfächer setzen sich aus fünf 4-stündigen Kursen (Kernkompetenz-, Neigungs- und Profilfächer) und drei 2-stündigen Kursen zusammen.

Die ersten vier Fächer (Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und ein weiteres Fach, bei uns in der Regel Geschichte) werden schriftlich geprüft. Zusätzlich kann der Schüler in diesen Fächern auch mündlich geprüft werden, wenn er vom Vorsitzenden der Prüfungskommission dazu bestimmt wird oder sich selbst meldet. Im fünften Fach (2. Fremdsprache) und im sechsten Fach (2-stündiger Kurs) findet für jeden Schüler eine mündliche Einzelprüfung statt.

Im siebten und achten Fach wird der Leistungsstand der Klasse durch eine Unterrichtshospitation vom Regierungspräsidium überprüft und damit in der Regel die Jahresleistung als Endnote anerkannt.

In den vier schriftlichen Prüfungsfächern gelten die landeszentral gestellten Prüfungsaufgaben und damit die Termine auch für uns. Die unterrichtenden Lehrer sind als Erstkorrektoren an der schriftlichen Prüfung und als Fachprüfer an der mündlichen Prüfung im Rahmen der vom Oberschulamt eingesetzten Prüfungsausschüsse beteiligt.

Beurteilung:

Die Leistungen werden mit 0-15 Punkten bewertet:
0 Punkte = Note 6, 1-3 Punkte = Note 5, 4-6 Punkte = Note 4,
7-9 Punkte = Note 3, 10-12 Punkte = Note 2, 13-15 Punkte = Note 1

Die erzielten Notenpunkte werden in zwei schriftlichen Fächern mit dem Faktor 12 und in den beiden anderen mit dem Faktor 8 multipliziert. Den Gewichtungsfaktor für die jeweiligen Fächer legt der Schüler am Ende des 1. Schulhalbjahres verbindlich fest. Bei den mündlichen Prüfungsfächern ist der Multiplikationsfaktor 4. Wird ein Fach schriftlich und mündlich geprüft, werden beide Prüfungsteile gleich gewichtet.

Im Höchstfall können 840 Punkte erreicht werden:
Fach 1 und 2: 360 Punkte (in jedem Fach 15x12 = 180 Punkte)
Fach 3 und 4: 240 Punkte (in jedem Fach 15x8 = 120 Punkte)
Fächer 5 bis 8: 240 Punkte (in jedem Fach 15x4 = 60 Punkte)

Bestehen der Prüfung:

Zum Bestehen des Abiturs müssen insgesamt 280 Punkte erzielt werden.
Die Mindestqualifikation ist erreicht, wenn
- in den schriftlich geprüften Fächern (Fächer 1-4) kein Fach mit 0 Punkten abgeschlossen wurde (einschließlich einer eventuellen mündlichen Prüfung) und in mindestens zwei Fächern, jeweils 5 Punkte einfacher Wertung sowie insgesamt mindestens 200 Punkte erzielt werden,
- in den nur mündlich geprüften bzw. Hospitationsfächern (Fächer 5-8) kein Fach mit 0 Punkten abgeschlossen wurde und in mindestens zwei Fächern, darunter einem tatsächlich geprüften Fach (also Fach 5 oder 6), jeweils 5 Punkte einfacher Wertung und insgesamt mindestens 80 Punkte erzielt wurden.

Zulassung, Fächerangebot und Wahlmöglichkeiten:

Über die Aufnahme in die Abiturvorbereitung entscheidet aufgrund der Leistungen und nach Gesprächen mit den Schülern (evtl. auch den Eltern) die Klassenkonferenz - in der Regel in der zweiten Schuljahreshälfte der Klasse 11.
Für die Auswahl der Fächer ist der Schule durch die Prüfungsordnung ein relativ enger Rahmen gegeben; außerdem schränken Besetzungsmöglichkeiten und organisatorische Bedingungen das Angebot einer einzügigen Schule ein. Ein gesondertes Blatt gibt eine Übersicht über die jeweils für einen Jahrgang angebotenen Abiturfächer.
Die Schüler können unter den angebotenen alternativen Fächern wählen, soweit die Kursgrößen die Durchführung nicht unmöglich machen. Ein Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Kursen besteht nicht. Das gilt auch für Wiederholer. Das Fächerangebot kann außerdem von Jahr zu Jahr verändert werden.

Schüler, die ihre Qualifikation bei der RSA in Klasse 12 nachgewiesen haben, können auf Antrag in die Abiturvorbereitung aufgenommen werden (Klasse 12 im Folgejahr), wenn sie
- in der schriftlichen Realschulprüfung (Deutsch, Mathematik, Englisch) und mit der Jahresleistung in Geschichte einen Mindestdurchschnitt von 2,5 erreichen
- in den Fächern Biologie, Chemie, Physik und Kunstgeschichte einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und höchstens in einem dieser Fächer die Note 4 und keine Note 5 oder 6 haben
- in der 11. Klasse weiterhin am Französischunterricht teilgenommen haben. Sehr wünschenswert ist auch die Teilnahme in Klasse 12. Hierfür stellen die Schüler dann am Ende der 11. Klasse einen Antrag.
Die Entscheidung über die Aufnahme trifft in jedem Fall die Schulführungskonferenz.



Weitere Auskünfte geben:
Hauptschulabschluss: Herr Miltner
Realschulabschluss: Herr Mosmann
Fachhochschulreife: Frau Rosseels-Lorenz
Abitur: Herr Siller

Stand: September 2008