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Die Aufnahme

Die Waldorfschule ist eine öffentliche Schule und steht allen Kindern offen, ohne Rücksicht auf religiöse und politische Überzeugung, Nationalität sowie soziale oder finanzielle Lage der Eltern. Entscheidend für die Aufnahme eines Kindes in die Schule – und sein Verbleiben- ist, ob es durch den Unterricht genügend gefördert werden kann und ob die Eltern bereit sind, die Waldorfpädagogik grundsätzlich zu unterstützen. Wenn eine Klasse voll ist, haben Geschwister- und Mitarbeiterkinder sowie umziehende WaldorfschülerInnen Vorrang. Kinder aus Waldorfkindergärten werden gerne übernommen, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind.
 
 
Aufnahmeverfahren in Klasse 1

Es finden in der Regel 3 vorbereitende Elternabende für die Eltern, die ihr Kind bei uns angemeldet haben, statt. Der erste Elternabend informiert über den Ablauf unseres Aufnahmeverfahrens, beschreibt „Schulreife“ aus der Sicht des Lehrers und gibt Gelegenheit für Elternfragen. In den beiden folgenden Elternabenden werden die Inhalte der gesamten Schulzeit skizziert. Über die Modalitäten des Schulvereins, Schulgeld, Elternmitarbeit und ähnliches informieren Mitglieder des Vorstandes während der Zeit der Kinderaufnahme.
Die Eltern, die ihr Kind zum Schulbesuch bei uns angemeldet haben, tragen sich am ersten Elternabend in vorbereitete Listen für das Eltern-Lehrer-Gespräch ein. Zu diesem verabredeten Termin treffen sich die Eltern und ein/e Lehrer/in. Während dieses ca. 45 minütigen Gesprächs berichten die Eltern vom Lebenslauf und der Entwicklung ihres Kindes.
Danach folgt der Termin für die Kinder. Es findet für alle Kinder eine Gruppenaufnahme statt, mit jeweils acht Kindergartenkindern, einem/r durchführenden LehrerIn und fünf beobachtenden LehrerInnen.
In der anschließenden Nachbetrachtung tauschen sich die KollegInnen über die Beobachtungen und Wahrnehmungen aus. Neben dem Gruppenaufnahmeverfahren und dem Elterngespräch trägt noch der Besuch der KollegInnen im Kindergarten und das Gespräch mit den KindergärtnerInnen zu einem Gesamtbild vom Entwicklungsstand des Kindes bei. Treten in Einzelfällen Zweifel bezüglich der Schulreife auf, finden persönliche Gespräche mit den Eltern und der Kindergärtnerin statt, um zu der bestmöglichen Entscheidung für das betreffende Kind zu kommen.
Kontakt: Frau Daab (Schulsekretariat): 07131/5895 10
 
 
Aufnahmeverfahren in den Klassen 2-13:

Der jeweils beauftragte Aufnahmekreis des Lehrerkollegiums entscheidet zusammen mit der Lehrerkonferenz über die Aufnahme, nachdem er die Eltern mit ihrem Kind im Einzelgespräch kennengelernt hat. Danach wird zwischen dem Schulverein und den Eltern der Schulvertrag geschlossen.

 
Infos und Formulare:

Frau Daab, Schulsekretariat    Tel.:07131/5895 10
Aufnahmeantrag: Aufnahmeantrag Schule.pdf