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Beitragsinformationen

Der Verein für Waldorfpädagogik Unterland e.V. mit Sitz in Heilbronn ist als besonders förderungswürdig und gemeinnützig anerkannt. Sein Satzungsziel ist die ideelle und materielle Förderung sowie die allgemeine Ausbreitung eines freien Schulwesens auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners.

Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben ist es erforderlich, von den ordentlichen Mitgliedern Mitgliedsbeiträge zu erheben.

I. Der Elternbeitrag

Der als Mindestbeitrag monatlich zu entrichtende Elternbeitrag setzt sich aus einem für alle Familien gleichen Grundbeitrag und aus den nach der Zahl der (in Kindergarten und Schule aufgenommen) Kinder gestaffelten Kindbeiträgen zusammen – siehe Beitragsübersicht 2009/2010.

II.   Elternbeitrag und Spenden

Der Elternbeitrag gilt als Mindestbeitrag.
Die den Mindestbeitrag übersteigenden Beträge sind dem Verein gesondert zuzuweisen und können als Spenden steuerlich geltend gemacht werden.
Die so eingehenden Beträge dienen im Sinne eines Solidarfonds jenen Eltern, die nachgewiesenermaßen außerstande sind, ihren Elternbeitrag in der von ihnen geforderten Höhe zu erbringen.

III.  Investitionsbeitrag für die Schule

Beim Eintritt in die Schule wird ein Investitionsbeitrag von Euro 3.000 je Familie erhoben, die es unserem Verein ermöglicht, außerordentliche Investitionen zu tätigen.
Der Investitionsbeitrag ist nach Ablauf der Probezeit zur Zahlung fällig, Zahlungsvereinbarungen sind möglich.
Für Mitglieder, deren Kinder nach Eintritt in die Schule nicht mehr die volle Schulzeit (12 Jahre) durchlaufen, kann der Investitionsbeitrag anteilig vereinbart werden.

Beitragsliste 2010/2011